Rechtsprechung
OLG Celle, 05.10.1995 - 14 U 191/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 2 Nr. 7
Pauschalfestpreis"; Vergütung von Zusatzleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1996, 723
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82
Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit …
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1995 - 14 U 191/94
Solche Leistungen sind vielmehr gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B (die Geltung dieser Verdingungsordnung ist unstreitig vereinbart worden) i.V.m. § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B gesondert zu vergüten (vgl. BGH BauR 1984, 395 bis 397; OLG Düsseldorf BauR 1991, 747;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 1034 m.w.N.). - OLG Hamm, 16.06.1992 - 21 U 18/92
Voraussetzungen für die Kürzung eines Pauschalhonorars
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1995 - 14 U 191/94
Massenüberschreitungen in gewissem Rahmen, der mit ca. 20 % anzusetzen ist (vgl. OLG Hamm BauR 1993, 88), spielen lediglich dann keine Rolle, wenn sie sich im Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs halten, also keine Zusatzleistung anzunehmen ist. - OLG Düsseldorf, 19.03.1991 - 23 U 141/90
Feststellung des geschuldeten Leistungsumfanges
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1995 - 14 U 191/94
Solche Leistungen sind vielmehr gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B (die Geltung dieser Verdingungsordnung ist unstreitig vereinbart worden) i.V.m. § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B gesondert zu vergüten (vgl. BGH BauR 1984, 395 bis 397; OLG Düsseldorf BauR 1991, 747;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 1034 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12
VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem …
Haben nämlich die Parteien den Umfang der geschuldeten Leistungen durch Angaben in einem Leistungsverzeichnis oder anderen Vertragsunterlagen näher festgelegt und damit nicht pauschaliert, so bestimmen diese Vertragsgrundlagen Art und Umfang der zu erbringenden Werkleistungen (so auch OLG Düsseldorf, Baurecht 2001, 803; OLG Celle, Baurecht 1996, 723; OLG Celle, Baurecht 2003, 890; OLG Rostock, OLGR 2002, 509, 511). - OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 6 U 64/00
Pauschalpreis: Bis zu welcher Grenze sind Mengenüberschreitungen hinzunehmen?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar